KfW

Quelle: www.kfw-foerderbank.de

Förderberater
KfW für private Bauherrn hier


KfW-Programme in der Übersicht (Stand 02/2010):

A.) Bauen, Wohnen, Energie sparen


Energieeffizient Bauen 1: Energieeffizienz auf höchstem Standard

Erreichen Sie beim Bau oder Kauf eines Energiesparhauses den Wert für ein KfW-Effizienzhaus 70 oder eines Passivhauses, kommen Sie in den Genuss von Programm 153 und sparen schon heute - durch besonders günstige Kreditzinsen. Programm 153

Energieeffizient Bauen 2: Energiesparer werden belohnt

Wer durch Neubau oder Erwerb eines Energiesparhauses den Wert für ein KfW-Effizienzhaus 85 erreicht, schont nicht nur tatkräftig Umwelt und Geldbeutel, sondern wird ab sofort langfristig durch Programm 154 gefördert. Programm 154

Energieeffizient Sanieren 1: Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

Wenn Sie energieeffizient sanieren oder den Erwerb eines frisch sanierten Hauses (bzw. Eigentumswohnung) vorhaben, können Sie im Programm 430 bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten. Vorausgesetzt, Sie bestreiten die Sanierung bzw. den Kauf aus Eigenmitteln... Programm 430

Energieeffizient Sanieren 2: Ein Gesamtpaket, das sich auszahlt

Sie haben die energetische Sanierung Ihres Wohnraums nach KfW-Effizienzhaus-Standard oder den Erwerb eines frisch sanierten Energiesparhauses (bzw. Eigentumswohnung) vor? Dann fördert die KfW alle Maßnahmen im Programm 151 mit bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss. Programm 151

Energieeffizient Sanieren 3: Jede Maßnahme zählt

Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau und deren freie Kombinationen, aber auch der Kauf entsprechend sanierten Wohnraums sind im Programm 152 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit förderfähig. Programm 152

Sonder-Bonus für Beratung und mehr

Setzen Sie auf die Hilfe vom Experten: Bei qualifizierter Baubegleitung durch Sachverständige unterstützt Sie die KfW mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro. Auch der Ersatz von Nachtstromspeicheröfen oder die Optimierung Ihrer Heizanlage können im Programm 431 besondere Fördermittel erhalten. Programm 431

Eintrittskarte fürs eigene Heim

Wohneigentum zu kaufen oder selbst zu bauen steht auf Ihrem Wunschzettel ganz oben? Programm 124 unterstützt alle künftigen Bauherrinnen und Bauherren sowie alle, die beabsichtigen, Wohneigentum zu erwerben. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie selbst in Ihrem Haus bzw. Ihrer Eigentumswohnung leben möchten. Programm 124

So günstig geht Genossenschaft

Sie haben eine Traumwohnung in angenehmer Wohnlage in Aussicht - Bedingung ist jedoch, dass Sie Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft werden? Kein Problem! Programm 134 finanziert Ihren Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu 100 %. Programm 134

Barrieren adé

Ohne störende Barrieren lebt es sich einfach besser! Mit Programm 155 lassen Sie vorausschauend nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen umbauen. Programm 155

Modernisieren mit Köpfchen

Sie modernisieren Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung oder haben sich umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen? Dann sollten Sie vom Programm 141 profitieren! Die KfW gewährt 100 % der förderfähigen Kosten als Darlehen. Programm 141


Merkblätter hier
Formulare hier

B) Infrastruktur

Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur

Dieses Sonderprogramm des Bundes fördert Investitionen strukturschwacher Kommunen. Es ist befristet bis einschließlich 2010.

Wie ist "strukturschwach" definiert?

  • Die Kommune liegt in einem Regionalfördergebiet oder
  • Die Kommune befindet sich in einer Haushaltsnotlage oder in einer Haushaltssicherungslage. 
(Bundestagsdrucksache 16/5215, ab Seite 274)

Warum ist dieses Kreditprogramm die 1. Wahl?

  • Der Zinssatz ist in den ersten 5 Jahren besonders günstig - die ersten beiden Jahre sind zinsfrei, drei weitere Jahre sind verbilligt. Die Verbilligung wird vom Bund getragen.
  • 100 % Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten

Wie können andere Kommunen ihre Investitionen finanzieren?

  • KfW-Investitionskredit Kommunen oder
  • KfW-Investitionskredit Kommunen - flexibel

KfW-Investitionskredit Kommunen

(Programmnummer 208) Kommunen erhalten langfristige Direktkredite für Investitionen.

KfW-Investitionskredit Kommunen - flexibel

(Programmnummer 209) Kommunen erhalten eine langfristige, individuell zugeschnittene Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen.

Kommunal Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur

Dieses Sonderprogramm des Bundes fördert Investitionen kommunaler Unternehmen in den GA-Fördergebieten A und C. Es ist befristet bis einschließlich 2010.

Warum ist dieses Kreditprogramm die 1. Wahl?

Der Zinssatz ist besonders günstig. Die Verbilligung in den ersten 5 Jahren wird vom Bund getragen.

Finanzierungsanteil

  • 75 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben
  • 25 % Eigenanteil

Wie können kommunale Unternehmen ihre Investitionen in anderen Gebieten finanzieren?

aus dem Programm Kommunal Investieren Dieses Programm ist auch eine Alternative für Kommunen in den Fördergebieten, die den im Sonderprogramm geforderten Eigenanteil nicht darstellen können. Hier beträgt der Finanzierungsanteil 100 %.

Kommunal Investieren

(Programmnummer 148) für kommunale Unternehmen, die in die kommunale Infrastruktur investieren wollen


Sozial Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur

Dieses Sonderprogramm des Bundes fördert Investitionen gemeinnütziger Organisationen in den GA-Fördergebieten A und C. Es ist befristet bis einschließlich 2010.

Warum ist dieses Kreditprogramm die 1. Wahl?

Der Zinssatz ist besonders günstig. Die Verbilligung in den ersten 5 Jahren wird vom Bund getragen.

Finanzierungsanteil

100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben

Wie können gemeinnützige Organisationen ihre Investitionen in anderen Gebieten finanzieren?

aus dem Programm Sozial Investieren

Sozial Investieren

(Programmnummer 147) für alle Investitionen gemeinnütziger Organisationen in die soziale Infrastruktur


Energieeffizient Sanieren - Kommunen

(Programmnummer 218) Förderkredite für die energetischen Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kitas und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit

Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung

(Programmnummer 157) für gemeinnützige Organisationen, die Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten oder Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit energetisch sanieren möchten

Merkblätter

Formulare

C.) Umwelt- und Klimaschutzförderung

Für die Finanzierung Ihrer Vorhaben stehen Ihnen folgende Programme zur Verfügung:
  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
    - Programmteil A und B (237, 247, 238, 248)
    • Umsetzung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur effizienten Energieerzeugung und –verwendung (Programmteil A).
    • Energieeffizienzmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) (Programmteil B). 

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien
    - Programmteil Standard und Premium (270, 271, 281, 272, 282)
    • Programmteil "Standard": Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen.
    • Programmteil "Premium": Besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmenutzung, z. B. große Solarkollektoranlagen oder Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse.

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009 (086)
    • Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien im Rahmen des Maßnahmenpakets
      "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" der Bundesregierung

  • Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie (228)
    • Finanzierung geothermaler Tiefbohrungen in Deutschland

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
    • Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen angewandt werden können.

  • Förderung der "Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge"
    - Kredit- (226) und Zuschussvariante (426)
    • Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen Gesamtgewicht.

wann wird welcher Energieausweis fällig?

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EEWärmeG

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kommt zum 01.01.2009 weiter
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