Energieausweis

Der Energieausweis hat mit Einführung der ENEV 2007 am 01.10.07 eine gesetzliche Grundlage.


Es gibt Übergangsvorschriften:


Wann, für welche Wohngebäude, welcher Energieausweis fällig wird, erfahren Sie hier

Wann, für welche Nichtwohngebäude, welcher Energieausweis fällig ist, erfahren Sie hier


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Wir erstellen Ihnen gerne Energieausweise. Aufgrund unserer ingenieurmäßigen Betrachtungsweise favorisieren wir den bedarfsorientierten Ausweis. Bei diesem Ausweis wird der Energiebedarf berechnet.

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